In den feuchten Auen der Elbe hat der Weißstorch sein Jagdrevier. Seine Vielzahl an Horsten prägt das Gesicht einer ganzen Region. Doch sein Bestand ist gefährdet. Daher steht er ebenso unter Schutz wie sein Lebensraum.
Die FFH- sowie die Vogelschutzrichtlinie regeln, neben dem Lebensraumschutz, den direkten Schutz ausgewählter streng zu schützender Tier- und Pflanzenarten. Die Habitate dieser Arten sollen durch Schutzgebietsausweisungen bewahrt werden. Ein gut vernetztes System von Schutzgebieten, das den Arten genügend Rückzugsmöglichkeiten gibt, ist dabei wesentlich. Aber auch außerhalb von Schutzgebietsgrenzen stehen diese Arten unter einem gesetzlichen Schutz, da ihr Überleben im gesamten Verbreitungsgebiet gewährleistet werden soll. Oberstes Ziel ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt.
Artenschutz funktioniert aber nur, wenn man weiß, auf wen man Rücksicht nehmen soll und warum. Zur Vermittlung des Anliegens von NATURA 2000 sollen daher, ergänzend zu den Lebensraumtypen, die in den Schutzgebieten heimischen Arten besondere Beachtung finden. Biber und Weißstorch haben bereits einen hohen Bekanntheitsgrad und es ist weitestgehend geläufig, dass diese Arten geschützt werden müssen. Aber was ist mit Heldbock und Eremit oder den, für viele manchmal unheimlichen, Fledermäusen? Diese Tiere brauchen genauso viel Schutz, auch wenn sie für einige vielleicht nicht so interessant sind oder man sie selten zu Gesicht bekommt. Jede einzelne Art hat in ihrem Lebensraum eine ganz bestimmte Funktion und Aufgabe. Stirbt eine Art aus und wird ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt, kann dies ein ganzes Ökosystem verändern. Deshalb ist es entscheidend, dass wir erkennen, wie wichtig die Vielfalt auf unserer Erde, und nicht zuletzt direkt vor unserer Haustür, ist.
Weitere Informationen: FFH-Arten in Sachsen