Das FFH-Gebiet (SAC) „Leipziger Auensystem“ erstreckt sich entlang der Weißen Elster, der Neuen Luppe und der Pleiße vom Süden Leipzigs bis zur sachsen-anhaltischen Landesgrenze im Westen. Die Gesamtausdehnung beträgt ca. 2.824 ha und umfasst Teile des Landkreises Nordsachsen. Im Gebiet gibt es viele Gräben, ehemalige Flussläufe und Flutrinnen, die nur noch zeitweise Wasser führen oder ganz trocken liegen. Durch das Eingreifen des Menschen finden Überschwemmungen kaum noch statt.
Der Leipziger Auwald ist gleichzeitig zu großen Teilen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ (4.965 ha) und Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ (5.900 ha). Außerdem liegen die vier Naturschutzgebiete (NSG) „Luppeaue“ (598 ha), „Burgaue“ (240,6 ha), „Elster- und Pleiße Auwald“ (66 ha) und „Lehmlache Lauer“ (49 ha), acht Flächennaturdenkmale bzw. Naturdenkmale (insgesamt etwa 24 ha) mit zahlreichen besonders geschützten Biotopen.
Charakteristisch für das Gebiet sind die hartholzauenartigen Laubwälder und Parks. Sie nehmen insgesamt 64 % der Gesamtfläche des FFH-Gebietes ein. In den alten Baumbeständen finden die Mopfsfledermaus und das Große Mausohr noch genügend Unterschlupf und Käfer wie der Eremit nutzen große feuchte Baumhöhlen mit Mulm zur Fortpflanzung. Entlang der Fließgewässer kommen vereinzelt auch Biber und Fischotter vor. In den im Gebiet verstreuten Stillgewässern gibt es noch Restvorkommen von Kammmolch und Rotbauchunke. Nach Süden und Nordwesten kommen halboffenene, vorwiegend als Grünland genutzten Bereichen hinzu, auf denen u.a. der Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorkommt.
Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3150 Eutrophe Stillgewässer
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6440 Brenndolden-Auenwiesen
6510 Flachland-Mähwiesen
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
91F0 Hartholz-Auenwälder
Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Kleiner Maivogel
Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling
Heller Wiesenknopfameisenbläuling
Eremit
Kammmolch
Grüne Flußjungfer
Bitterling
Mopsfledermaus
Großes Mausohr
Rotbauchunke
Fischotter