Das 5.905 Hektar große FFH-Gebiet (SAC) „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ umfasst das Tal der Das 5.905 Hektar große FFH-Gebiet (SAC) „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ umfasst das Tal der Vereinigten Mulde unterhalb des Zusammenflusses der Freiberger und Zwickauer Mulde (südöstlich Großbothen) bis zur nordwestlichen Landesgrenze Sachsens bei Löbnitz. Der weitgehend natürliche Flusslauf mit hoher Flussdynamik, führt zur Entstehung von Altwässern, Sandbänken, Inseln und Kieshegern.
Die Mittlere Mulde weist ein naturnahes Auengebiet mit ausgeprägten Hartholz- und Weichholzauwäldern auf. Die unmittelbar an den Fluss grenzende Aue "lebt" von Überschwemmungen und dient dabei gleichzeitig dem Wasserrückhalt und der Grundwassererneuerung. Dabei unterscheidet man zwischen den flussnahen (Weichholzaue) und den flussferneren Bereichen (Hartholzaue). Dennoch ist das Gebiet überwiegend von Grünlandflächen geprägt (rd. 50 %). Auf Wälder und Forsten entfallen 15,4 %, auf Ackerflächen 17,4 % und relevante Gewässer nehmen einen Flächenanteil von 13,3 % ein.
Das FFH-Gebiet überdeckt vier Landschaftsschutzgebiete: (LSG) Löbnitz-Roitschiora, Mittlere Mulde, Colditzer Forst und Thümmlitzwald-Muldetal und vier Naturschutzgebiete (NSG): Gruna, Döbener Wald, Wachtelberg-Mühlbachtal und Vereinigte Mulde-Bad Düben. Weiterhin sind 25 Flächennaturdenkmale ausgewiesen sowie insgesamt 754 besonders geschützte Biotope auf einer Gesamtfläche von 2.169 Hektar.
Die Aue mit ihrem Mosaik aus unterschiedlichsten Biotopen ist Grundlage für eine große Artenvielfalt, und besitzt u.a. eine besondere Bedeutung als Brut-, Nahrungs- und Rastgebiet zahlreicher Vogelarten und als Lebensraum von Fledermäusen, Biber und Amphibien, z.B. Rotbauchunke und Kammolch.
Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3150 Eutrophe Stillgewässer
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation
3270 Flüsse mit Schlammbänken
6210 Kalk-Trockenrasen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6440 Brenndolden-Auenwiesen
6510 Flachland-Mähwiesen
7220 Kalktuff-Quellen
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
8230 Silikatfelsen mit Pioniervegetation
9110 Hainsimsen Buchenwälder
9130 Waldmeister Buchenwälder
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
9180 Schlucht- und Hangmischwälder
91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
91F0 Hartholz-Auenwälder
Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Hirschkäfer
Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling
Heldbock
Eremit
Kammmolch
Grüne Flußjungfer
Bitterling
Rapfen
Steinbeißer
Biber
Mopsfledermaus
Großes Mausohr
Rotbauchunke
Fischotter