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204 Döllnitz und Mutzschener Wasser

FFH-Gebiet 204 Döllnitz und Mutzschener Wasser

Das FFH-Gebiet folgt zum einen dem Verlauf des Mutzschener Wasser zwischen Trebsen und Wermsdorf und zum anderen der Döllnitz zwischen Wermsdorf und Riesa. Es setzt sich aus drei Teilräumen zusammen, die insgesamt eine Fläche von knapp 1.340 ha einnehmen. Das Vogelschutzgebiet „Wermsdorfer Wald- und Teichgebiet“ wird nur kleinflächig mit ca. 100 ha im Bereich der Talsperre Döllnitzsee berührt.

In seiner Ausdehnung durchzieht das FFH-Gebiet drei Landkreise und vernetzt vier Landschaftsschutzgebiete. Es kommt ihm insgesamt eine wichtige Verbundfunktion als Fließgewässerkomplex zwischen Mulde und Elbe zu.

Neben den beiden Fließgewässern Döllnitz und Mutzschener Wasser schließt das FFH-Gebiet auch deren Zuflüsse sowie Stillgewässer, Staudenfluren, Wiesen und Wälder mit ein. Die Vernetzung der angrenzenden Habitate und Biotope kommt vor allem auch den gefährdeten Tierarten, wie Mopsfledermaus oder Fischotter, mit einem großen Aktionsradius zugute. Die Alt- und Totholzbestände im FFH-Gebiet sind für den Eremiten von hoher Bedeutung. Das Vorkommen gilt als eines der individuenreichsten Populationen Sachsens.

Als einziges Naturschutzgebiet (NSG) befindet sich das ca. 16 ha kleine, aber sehr vielgestaltige NSG „Kreuzgrund“ innerhalb des FFH-Gebietes. Der Bachlauf dieses Erosionstals nordwestlich der Stadt Mügeln wird fast vollständig von Erlen- oder Traubenkirschen-Eschenwäldern gesäumt. Außerdem prägen Hochstaudenfluren, Frischwiesen und Streuobstbestände das Schutzgebiet.

Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6510 Flachland-Mähwiesen
8230 Silikatfelskuppen mit Pioniervegetation
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
91E0* Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder

91F0 Hartholzauenwälder

Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling
Eremit

Kammmolch
Mopsfledermaus
Großes Mausohr
Fischotter
Biber

Mutzschener Wasser © Steffen Spänig
Eisvogel am Döllnitzsee © Mario Teumer
Silberreiher am Horstsee © Mario Teumer
Seeadler über der Talsperre Döllnitzsee © Mario Teumer
LRT Fließgewässer mit Unterwasservegetation © Archiv Naturschutz LfULG
Fischotter © Steffen Spänig
Kopfweiden an der Döllnitz - Lebensraum des Eremit © LPV TO
Eremit © Jan Stegner
LRT Hainsimsen-Buchenwald am Lindigt © Mario Teumer
Großes Mausohr © Mario Teumer
LRT Flachland-Mähwiese © LPV TO
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling am Großen Wiesenknopf © Eva-Maria Bäßler