Südwestlich der Stadt Torgau, auf einer Gesamtfläche von 928 ha, liegt das FFH-Gebiet, verteilt auf drei Teilflächen:
1. Naturschutzgebiet „Großer Teich Torgau“, Torgauer Ratsforst und umgebende Grünlandflächen sowie Abschnitte der Roten Furt und des Horstgrabens,
2. Benkenteich südlich des Ratsforstes und
3. Bennewitzer Teichgruppe und Gehegeteich einschließlich des verbindenden Horstgrabens.
Wie die Flächenverteilung zeigt, ist das Gebiet hauptsächlich von Teichen geprägt, die fischereiwirtschaftlich genutzt werden. Größte Fließgewässer sind der Schwarze Graben sowie die Rote Furt/Zinnaer Flut.
Das FFH-Gebiet schließt gleichzeitig Flächen der Landschaftsschutzgebiete „Dübener Heide“, „Dahlener Heide“ und „Elbaue Torgau“ ein. Teile des FFH-Gebietes wurden als Naturschutzgebiet „Großer Teich Torgau“ ausgewiesen. 78% der Gesamtfläche gehören zum Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“.
Mit drei Habitatflächen nimmt der Biber einen Großteil des Gebietes als Aktionsraum ein. Außerdem wurden die Vorkommen von Fischotter, Kammmolch, Rotbauchunke und Schlammpeitzger im Gebiet ermittelt. Extensiv genutzte Grünlandflächen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfes stellen ein wichtiges Entwicklungshabitat für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling dar.
Die Teiche stellen ein bedeutendes Rast- und Nahrungsgebiet für Saatgänse dar und besitzen herausragende Funktionen als Wasservogellebensraum.
Die Alteichen auf dem Damm entlang der Bennewitzer Teichgruppe sind vom Heldbock besiedelt. Auch in der Umgebung des Gebietes sind elbaufwärts weitere Heldbockvorkommen bekannt.
Der Große Teich und seine angrenzenden Feuchtgebiete bilden den Ausbreitungsschwerpunkt für anspruchsvolle Lebensgemeinschaften. Der Schwarze Graben und die Rote Furt fungieren in diesem Zusammenhang zusätzlich als regional bedeutsames und vernetzendes Element zwischen Elbaue, Muldeaue und Presseler Heidewald- und Moorgebiet. Daher besitzt das Gebiet mit seinen Schutzgütern eine wichtige Vernetzungsfunktion für Natura 2000.
Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3130 Oligo- bis mesotrophe Stillgewässer
3150 Eutrophe Stillgewässer
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6510 Flachland-Mähwiesen
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
91E0* Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder
Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie
Biber
Fischotter
Kammmolch
Rotbauchunke
Heldbock
Schlammpeitzger
Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling