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205 Collmberg und Oschatzer Kirchenwald

FFH-Gebiet 212 Partheaue

Das FFH-Gebiet (SAC) „Partheaue“ liegt nordöstlich der Stadt Leipzig und hat eine Größe von 565 ha und erstreckt sich entlang der Parthe von Leipzig über die Gemeinden Taucha, Borsdorf und Brandis bis in die Gemeinde Naunhof im Landkreis Leipzig. Die Partheaue befindet sich in der naturräumlichen Einheit des Leipziger Landes innerhalb der Leipziger Tieflandsbucht. Das Gebiet wird vorwiegend durch landwirtschaftlich intensiv genutzte Lößflächen und eine sehr starke Waldarmut gekennzeichnet. Der Landschaftsraum ist durch unmittelbar angrenzende Siedlungsbereiche stark überprägt. Kleinflächig ausgebildete Baumgruppen, Magerrasen und Gewässer strukturieren die Landschaft. Als Fließgewässer bildet das FFH-Gebiet Partheaue einen wichtigen Baustein im Schutzgebietssystem Natura 2000 und Biotopverbund, da sich auf diesem Weg Arten ausbreiten können. Als Teil von mehreren Biotopverbundachsen besitzt es eine Trittsteinfunktion zu anderen FFH-Gebieten im Großraum Leipzig, wie dem „Kämmereiforst“, den „Wölperner Torfwiesen“ und dem „Leipziger Auwald“.  
 
Von landesweiter Bedeutung sind die im Gebiet vorkommenden Brenndolden-Auenwiesen. Daneben gibt es artenreiche Mähwiesen, Hartholz-Auwald und Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald, z.B. im Staditzwald. Dieser bietet mit seinen vielfältigen Strukturen und alten höhlenreichen Bäumen beispielsweise dem Juchtenkäfer oder Eremit sowie der Mopsfledermaus Unterschlupf, weshalb er einen besonderen Wert besitzt. Der gesamte Parthelauf ist Lebensraum des Fischotters und es gibt dort einzelne Vorkommen der besonders geschützten Fischarten Schlammpeitzger und Bitterling. Auf einzelnen Mähwiesen und Hochstaudenfluren kommt der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling an den Blüten des Großen Wiesenknopfs vor, welche er als Nektarquelle, Schlaf- und Ruheplatz, zur Balz, Paarung und zur Eiablage nutzt. 

Bestehende Schutzgebiete im FFH-Gebiet sind die Landschaftsschutzgebiete (LSG) „Partheaue“ und „Partheaue Machern“. Als drittes LSG kommt die “Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“ sowie die Flächennaturdenkmale (FND) „Feuchtwiese bei Dewitz“ („Kleiner Seich“) und „Steinerts Berg“.

 

Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie
3150 Eutrophe Stillgewässer
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation                              
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
6440 Brenndolden-Auenwiesen 
6510 Flachland-Mähwiesen                                 
9130 Waldmeister Buchenwälder
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder
91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder 

Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Dunkler Wiesenknopfameisenbläuling 
Eremit
Kammmolch
Bitterling
Schlammpeitzger
Mopsfledermaus
Fischotter