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205 Collmberg und Oschatzer Kirchenwald

FFH-Gebiet 195 Schwarzbachniederung mit Sprottabruch

Das FFH-Gebiet (SAC) „Schwarzbachniederung mit Sprottabruch“ ist 737 ha groß und erstreckt sich entlang des Schwarzbaches von Bad Düben nach Sprotta. Es ist gekennzeichnet durch großflächige Frisch-, Feucht- und Nasswiesen. Vereinzelt kommen in flachen Senken Bruchgebiete und Übergangsmoore vor. Das Schilfmoor und der Erlenbruch des Sprottabruches, welcher an einer flachen Senke am Rand des Schwarzbaches liegt, gründen auf einer etwa 2 m starken Riedtorfschicht. 
Den Hauptanteil der aktuellen Nutzung im FFH-Gebiet ist Grünland (41%) und Äcker (37%), 20% entfallen auf Wald. 
Das FFH-Gebiet liegt nahezu vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Dübener Heide“ und ist Teil des Naturparks Dübener Heide. Die zentral befindliche Wöllnauer Senke ist Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes (SPA) „Pressler Heidewald- und Moorgebiet“. Im südlichen Teil sind das „Sprottaer Ried“ und der „Sprottaer Erlenbruch“ als Flächennaturdenkmale (FND) unter Schutz gestellt.  
Der Schwarzbach wird von den fließgewässerbewohnenden Arten Fischotter und Biber hauptsächlich als Wanderkorridor zwischen den FFH-Gebieten „Vereinigte Mulde und Muldeauen“ und den nahegelegenen FFH-Gebieten „Lossa und Nebengewässer“ sowie „Leinegebiet“ genutzt. Die besonders geschützte Fischart Schlammpeitzger kommt im Schwarzbach vereinzelt vor und die Mopsfledermaus nutzt das Gebiet als Verbindung zum angrenzenden „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“.

Weitere Informationen: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Besonders schützenswerte Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie

3150 Eutrophe Stillgewässer
3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetation                               
6430 Feuchte Hochstaudenfluren 
6510 Flachland-Mähwiesen
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
7210 Kalkreiche Sümpfe
9110 Hainsimsen Buchenwälder                                   
9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder

Besonders zu schützende Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Schlammpeitzger
Biber
Mopsfledermaus
Fischotter

Übergangs- und Schwingrasenmoor Schwarzbach © LPV NWS
Biber © Janine Meißner, Naturpark Dübener Heide
Biberdamm bei Winkelmühle © LPV NWS
Biberinfoschild bei Winkelmühle © LPV NWS
Fischotter © Dieter Wend
Laubfrosch © Dieter Wend
Mopsfledermaus in Dehnungsfuge © Leo Grosche